Sachverständige im Wirtschaftsausschuss

Sachverständige/

Beratung des Wirtschaftsausschusses.

Sachverständige im Wirtschaftsausschuss


Wirtschaftsausschüsse sind für uns eine Herzensangelegenheit, da sie ein wichtiges Gremium für die Wahrnehmung der Beratungs- und Beteiligungsrechte von Betriebsräten sind. Als wirtschaftliche Sachverständige beraten wir daher fachlich und organisatorisch viele Wirtschaftsausschüsse und sind in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses dabei.


Wie unterstützen wir Eure Arbeit im Wirtschaftsausschuss?


  • Wir wissen, welche Daten nach §106 Abs. 3 BetrVG erforderlich sind und ob der Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend informiert wird.
  • Wir erläutern Euch die wirtschaftlichen Daten, damit ihr mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe die Daten und Informationen beraten könnt.
  • Wir bereiten gemeinsam Eure Wirtschaftsausschusssitzungen organisatorisch und fachlich vor und bewerten die wirtschaftliche Situation.
  • Die Erläuterung des Jahresabschlusses unter Beteiligung des Betriebsrats ist eine jährliche Pflicht des Arbeitgebers gemäß § 108 Abs. 5 BetrVG. Mit unserem speziellen x-tool Bilanz zur Jahresabschlussanalyse werten wir die GuV und Bilanz aus und bereiten uns mit einem gezielten Fragenkatalog auf die Erläuterung durch den Arbeitgeber vor.


Voraussetzungen für die Beauftragung einer Sachverständige im Wirtschaftsausschuss:

  • Voraussetzung für die Beauftragung eines wirtschaftlichen Beraters oder Sachverständigen gemäß § 108 Abs. 2 BetrVG und § 80 Abs. 3 BetrVG ist ein Beschluss des Betriebsratsgremiums.

    Den Vertrag zur Kostenübernahme regeln wir mit dem Arbeitgeber.


Falls ihr Unterstützung bei der Erstellung einer Beschlussvorlage braucht, kontaktiert uns einfach.


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